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Mahnungen drucken

Mahnungen drucken

Über Mahnung > Mahnungen drucken können Sie Mahnläufe wieder aufrufen und ausdrucken, z. B. wenn es beim Drucken Druckerprobleme gab:

  1. Geben Sie in das Fenster den Zeitraum ein, für den Sie die Mahnungen noch einmal drucken möchten.

  2. Die Frage „Soll der Mahnlauf für die 1. Stufe gestartet werden?“ beantworten Sie mit Ja. Es wird erneut die Mahnliste aufgebaut. Sie haben ähnliche Optionen wie unter Mahnung > Manuell.

  3. Sie müssen nicht mehr einzelne Medien markieren. Wenn Sie alle Briefe erneut drucken wollen, klicken Sie direkt auf Mahndruck

  4. Der Schaltfläche Mahnen hat keine Funktion: Es wird kein 2. Mahnlauf durchgeführt.

Wenn einzelne Briefe ausgedruckt werden sollen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Wählen Sie unter Versandwahl Brief.

  2. Klicken Sie auf Mahndruck.

  3. Wählen Sie im Fenster Drucken > Kopieren das Optionsfeld Anzeigen.

  4. Klicken Sie auf OK. Es wird die Voransicht der Briefe generiert.

  5. Klicken Sie in der Symbolleiste auf das Drucken-Symbol, um den aktuell angezeigten Brief auszudrucken. Mit den blauen Pfeiltasten kann zwischen den Briefen hin- und hergewechselt werden.

Die Medien bleiben so lange in der Liste bei Mahnungen drucken stehen bis sie:

  • zurückgegeben werden

  • verlängert werden

  • in die nächste Mahnstufe gelangen

Tipp: Die Funktion Mahnungen drucken kann z. B. verwendet werden, um zu beobachten, welche Benutzer in der letzten Mahnstufe verbleiben.

Beispiel: Sie haben fünf Mahnstufen eingestellt. Nach der fünften Mahnung wird der Fall an die Stadtkasse gegeben. Sie wollen trotzdem beobachten, ob die Medien zurückgegeben werden.

  • Sie rufen dafür Mahnung > Mahnungen drucken auf. Beim Zeitraum-Fenster geben Sie einen langen Zeitraum an.

  • Bei der Frage „Soll der Mahnlauf für die 1. Stufe gestartet werden“ antworten Sie mit Nein.

  • Klicken Sie in der Mahnliste auf 5. Mahnung.

  • Die angezeigten Medien und Leser bleiben so lange in der 5. Mahnung stehen, bis die Medien verlängert oder zurückgegeben werden.