Mahnungen drucken
Mahnungen drucken
Über Mahnung > Mahnungen drucken können Sie Mahnläufe wieder aufrufen und ausdrucken, z. B. wenn es beim Drucken Druckerprobleme gab:
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Geben Sie in das Fenster den Zeitraum ein, für den Sie die Mahnungen noch einmal drucken möchten.
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Die Frage „Soll der Mahnlauf für die 1. Stufe gestartet werden?“ beantworten Sie mit Ja. Es wird erneut die Mahnliste aufgebaut. Sie haben ähnliche Optionen wie unter Mahnung > Manuell.
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Sie müssen nicht mehr einzelne Medien markieren. Wenn Sie alle Briefe erneut drucken wollen, klicken Sie direkt auf Mahndruck
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Der Schaltfläche Mahnen hat keine Funktion: Es wird kein 2. Mahnlauf durchgeführt.
Wenn einzelne Briefe ausgedruckt werden sollen, können Sie wie folgt vorgehen:
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Wählen Sie unter Versandwahl Brief.
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Klicken Sie auf Mahndruck.
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Wählen Sie im Fenster Drucken > Kopieren das Optionsfeld Anzeigen.
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Klicken Sie auf OK. Es wird die Voransicht der Briefe generiert.
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Klicken Sie in der Symbolleiste auf das Drucken-Symbol, um den aktuell angezeigten Brief auszudrucken. Mit den blauen Pfeiltasten kann zwischen den Briefen hin- und hergewechselt werden.
Die Medien bleiben so lange in der Liste bei Mahnungen drucken stehen bis sie:
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zurückgegeben werden
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verlängert werden
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in die nächste Mahnstufe gelangen
Tipp: Die Funktion Mahnungen drucken kann z. B. verwendet werden, um zu beobachten, welche Benutzer in der letzten Mahnstufe verbleiben.
Beispiel: Sie haben fünf Mahnstufen eingestellt. Nach der fünften Mahnung wird der Fall an die Stadtkasse gegeben. Sie wollen trotzdem beobachten, ob die Medien zurückgegeben werden.
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Sie rufen dafür Mahnung > Mahnungen drucken auf. Beim Zeitraum-Fenster geben Sie einen langen Zeitraum an.
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Bei der Frage „Soll der Mahnlauf für die 1. Stufe gestartet werden“ antworten Sie mit Nein.
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Klicken Sie in der Mahnliste auf 5. Mahnung.
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Die angezeigten Medien und Leser bleiben so lange in der 5. Mahnung stehen, bis die Medien verlängert oder zurückgegeben werden.