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Archiv: Verlängerungen von überfälligen Medien im Web-OPAC/OPEN

Problembeschreibung

Wie kann ich in BIBLIOTHECA2000 erreichen, dass Verlängerungen über den Web-OPAC auch noch möglich sind, wenn die Medien schon überfällig sind, d.h. wenn die Leihfrist überschritten ist?

Lösung

Sie können hierfür die Kondition ZOVT aus den weiteren Konditionen von BIBLIOTHECA2000 verwenden (Gebührenart / Frist: Zusätzliche Konditionen). Geben Sie für die Kondition ZOVT im Feld "Wert" die Anzahl der Tage nach Ablauf der Leihfrist ein, für die eine Verlängerung noch erlaubt ist.

Ist die Kondition ZOVT nicht gesetzt, gilt folgender Standard:
- BIBLIOTHECA2000: überfällige Medien dürfen verlängert werden
- Web-OPAC: überfällige Medien dürfen nicht verlängert werden

Eine Verlängerung überfälliger Exemplare über den Web-OPAC ist möglich:
- solange das überfällige Exemplar nicht gemahnt wurde.
- solange keine Vorbestellung auf dem Exemplar liegt und festgelegt wurde, dass vorbestellte Exemplare nicht verlängert werden dürfen („changeini.exe“, Abschnitt ALLGEMEIN, Parameter VORBVERL=0).

Hinweise:
- Die Kondition ZOVT kann nicht eingeschränkt werden (betrifft Benutzergruppe, Mediengruppe, Zweigstelle).
- Säumnisgebühren: Wenn Sie mit Säumnisgebühren arbeiten, sollte ZOVT nicht größer sein als die Kulanz. Grund: Wird über ZOVT eine Verlängerung nach Ablauf der Leihfrist ermöglicht, werden keine Säumnisgebühren gebucht.
Ist die Kulanz größer als ZOVT, fallen keine Säumnisgebühren an.
Ist die Kulanz kleiner als ZOVT, fallen Säumnisgebühren an, obwohl noch verlängert werden darf. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, also das Medium verlängert, verfallen die Säumnisgebühren - sie werden nicht gebucht.

FAQ 00000698

OPEN-Verlängerung ab 1. Mahnung

In Bibliotheca/OPEN ist eine kundenseitige Verlängerung für Medien, die bereits im Mahnprozess sind, leider nicht vorgesehen – auch nicht eingeschränkt „bis zur 3. Mahnung“. Sobald ein Exemplar in den Mahnlauf übernommen wurde, wird die Online-Verlängerung grundsätzlich gesperrt.

Hintergrund ist, dass der Mahnprozess gezielt zur Rückgabe der Medien und zur Klärung/Bezahlung ggf. angefallener Gebühren auffordert; eine weitere selbstständige Verlängerung würde diesen Prozess unterlaufen. Eine entsprechende Einstellung, um das je Mahnstufe zu erlauben, gibt es daher nicht.

Als Alternative können Sie (je nach Hausregel) Verlängerungen in solchen Fällen nur durch das Bibliothekspersonal vornehmen bzw. nach Rückgabe/Regelung der Gebühren wieder ermöglichen.

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